Betreff
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan "A 262"

Verpflichtungsermächtigung und Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan "Einkaufsquartier südlich der Ludwigsstraße (A 262)"
- Anlage einer Verpflichtungsermächtigung "Vertrag Bebauungsplan A 262 "
- Abschluss des städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB zwischen der
Landeshauptstadt Mainz und der Investorin (Boulevard LU GmbH&Co KG) sowie dem
Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR
Vorlage
0254/2024
Aktenzeichen
61 26 A 262/ 60
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Altstadt, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Wirtschaftsausschuss, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt

 

-   die Umsetzung der Verpflichtungsermächtigung des Amtes 61 "Regulierung Fahrbahnrad Kaiserstraße" (1,4 Mio. €) sowie der Verpflichtungsermächtigung des Amtes 40 "Ersatzneubau Sporthalle" für die Anne-Frank-Realschule (0,74 Mio. €) zugunsten einer neuen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,14 Mio. € zum "Städtebaulichen Vertrag Einkaufsquartier südlich der Ludwigsstraße (A 262)" und die Anmeldung der erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltplanung 2026,

 

und stimmt dem Abschluss des nachfolgenden Vertrages zu:

 

-   Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB zum Bebauungsplan "Einkaufsquartier südlich der Ludwigsstraße (A 262)" zwischen der Landeshauptstadt Mainz und der Investorin (Boulevard LU GmbH & Co KG) sowie dem Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR.