Verpflichtungsermächtigung und Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan "Einkaufsquartier südlich der Ludwigsstraße (A 262)"
- Anlage einer Verpflichtungsermächtigung "Vertrag Bebauungsplan A 262 "
- Abschluss des städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB zwischen der
Landeshauptstadt Mainz und der Investorin (Boulevard LU GmbH&Co KG) sowie dem
Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR
Der Stadtvorstand, der
Ortsbeirat Altstadt, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen,
der Wirtschaftsausschuss, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen,
der Stadtrat beschließt
-
die Umsetzung der Verpflichtungsermächtigung des
Amtes 61 "Regulierung Fahrbahnrad Kaiserstraße" (1,4
Mio. €) sowie der Verpflichtungsermächtigung des Amtes 40
"Ersatzneubau Sporthalle" für die Anne-Frank-Realschule
(0,74 Mio. €) zugunsten einer neuen Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 2,14 Mio. € zum "Städtebaulichen Vertrag Einkaufsquartier südlich
der Ludwigsstraße (A 262)" und die Anmeldung der erforderlichen Haushaltsmittel
im Rahmen der Haushaltplanung 2026,
und stimmt dem
Abschluss des nachfolgenden Vertrages zu:
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Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB zum
Bebauungsplan "Einkaufsquartier südlich der Ludwigsstraße
(A 262)" zwischen der Landeshauptstadt Mainz und der Investorin (Boulevard
LU GmbH & Co KG) sowie dem Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR.