Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Oberstadt, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt zu dem o.g. Bauleitplanentwurf:

 

1.        die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

2.        unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den o. g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB,