Betreff
Bauleitplanverfahren "H 96" (erneute Planstufe II)
Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Geschäftsstelle Mainz 05 - VEP(H 96)"

hier:
- erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- erneute Vorlage in Planstufe II
- erneute Veröffentlichung des Planentwurfes im Internet sowie erneute Durchführung
einer öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs.3 BauGB
- Vorhabenträgerwechsel
Vorlage
0598/2024
Aktenzeichen
61 26 HM 96
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Stadtvorstand / der Ortsbeirat Mainz-Hartenberg/Münchfeld / der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen / der Stadtrat beschließt zum o. g. Bebauungsplanverfahren:

 

 

1.     den erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB,

2.     die erneute Vorlage in Planstufe II,

3.     die erneute Veröffentlichung im Internet sowie die erneute Durchführung einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB,

4.     den Wechsel des Vorhabenträgers zum VEP "Geschäftsstelle Mainz 05 (H 96)".