Betreff
Bauleitplanverfahren "Bleichstraße (W 100)", Satzungsbeschluss Bebauungsplanentwurf "Bleichstraße (W 100)" hier: -Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB - Vorlage der Zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB
Vorlage
0303/2012
Aktenzeichen
61 26 Wei 100
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtvorstand / der Bau- und
Sanierungsausschuss / der Ortsbeirat Mainz-Weisenau empfehlen / der Stadtrat
beschließt zu o. g. Bebauungsplan
1. die
Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
2.
unter Abwägung der privaten und
öffentlichen Belange und in Kenntnis des städtebaulichen Vertrages sowie der
vertraglichen Vereinbarung mit dem Gärtnereibetreiber, den o. g.
Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung sowie den
Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i. V. m. § 9
Abs. 4 BauGB,
3. die
"Zusammenfassende Erklärung" gemäß § 10 Abs. 4 BauGB.