Betreff
Bauleitplanverfahren "Bleichstraße (W 100)", Satzungsbeschluss Bebauungsplanentwurf "Bleichstraße (W 100)" hier: -Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB - Vorlage der Zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB
Vorlage
0303/2012
Aktenzeichen
61 26 Wei 100
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss / der Ortsbeirat Mainz-Weisenau empfehlen / der Stadtrat beschließt zu o. g. Bebauungsplan

 

1.         die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

2.         unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange und in Kenntnis des städtebaulichen Vertrages sowie der vertraglichen Vereinbarung mit dem Gärtnereibetreiber, den o. g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB,

3.         die "Zusammenfassende Erklärung" gemäß § 10 Abs. 4 BauGB.