Betreff
Bauleitplanung "Ä 28/F 89" - Satzungsbeschluss a) Änderung Nr. 28 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Kindertagesstätte Am Mittelweg (F 89)" hier: - Beschluss gem. § 6 Abs. 6 BauGB - Vorlage der zusammenfassenden Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB b) Bebauungsplanentwurf "Kindertagesstätte Am Mittelweg (F 89)" hier: - Behandlung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB
Vorlage
0414/2010
Aktenzeichen
61 20 02 - Ä 28 und 61 26 - F 89
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Bauausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt:

 

1.    zu b) die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

 

2.    unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Flächennutzungsplanänderung Nr. 28 einschließlich Begründung gemäß § 6 Abs. 6 BauGB,

 

3.    unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplanentwurf "Kindertagesstätte Am Mittelweg (F 89)" gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gem. § 88 LBauO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB,

 

4.    zu a) und b) die zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 4 BauGB.