Betreff

Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Mainzer Innenstadt


1) Kenntnisnahme der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung (Grobscreening)in den Stadtteilen Mainz-Neustadt, Mainz-Altstadt und Mainz-Oberstadt zur Identifizierung von Verdachtsgebieten für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

2) Aufstellungsbeschluss von zwei sozialen Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

a) Mainz-Neustadt und Mainz-Altstadt-Nord (Verdachtsgebiet 1, gem. Anlage 2)
b) Mainz-Altstadt-Süd (Verdachtsgebiet 2, gem. Anlage 3)


3) Beauftragung der vertiefenden Untersuchung für einesoziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die identifizierten Verdachtsgebiete der Mainzer Innenstadt
Vorlage
0607/2024
Aktenzeichen
2 60 40 12
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

1) Der Stadtvorstand, die Ortsbeiräte Mainz-Altstadt, Mainz-Oberstadt und Mainz-Neustadt, der Bau- und Sanierungsausschuss nehmen die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung (Grobscreening) in den Stadtteilen Mainz-Neustadt, Mainz-Altstadt und Mainz-Oberstadt zur Identifizierung von Verdachtsgebieten für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Kenntnis.

 

2a) Der Stadtvorstand, die Ortsbeiräte Mainz-Neustadt und Mainz-Altstadt und der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt die Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den in Anlage 2 gekennzeichneten Geltungsbereich.

 

2b) Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Altstadt und der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt die Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den in Anlage 3 gekennzeichneten Geltungsbereich.

 

3) Der Stadtvorstand, die Ortsbeiräte Mainz-Neustadt und Mainz-Altstadt und der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt die Durchführung der vertiefenden Untersuchung für eine soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die identifizierten Verdachtsgebiete der Mainzer Innenstadt.