Der Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Oberstadt, der Ortsbeirat Mainz-Gonsenheim, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt zu den beiden o.g. Bauleitplanentwürfen:

 

1.   den erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu den externen Ausgleichsflächen im Bereich Gonsbachtal,

 

2.   die Vorlage in Planstufe II und

 

3.   die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.