Betreff
Bauleitplanverfahren "G 156" (Satzungsbeschluss)
Bebauungsplanentwurf "Wohnquartier An der Krimm (G 156)"
hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
1659/2018
Aktenzeichen
61 26 Go 156
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Stadtvorstand, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt zu dem o.g. Bauleitplanentwurf:

 

1.        die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

2.        unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den o. g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB.