Betreff
Bauleitplanverfahren "Neuer Quartiersplatz (N87)"
a) Flächennutzungsplanänderung Nr. 39 der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Neuer Quartiersplatz (N 87)"
hier: -Einstellung des Änderungsverfahrens
b) Bebauungsplanentwurf "Neuer Quartiersplatz (N 87)"
hier: -Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB,
-Durchführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 a BauGB,
-Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
-Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich zur öffentlichen Auslegung
a) Flächennutzungsplanänderung Nr. 39 der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Neuer Quartiersplatz (N 87)"
hier: -Einstellung des Änderungsverfahrens
b) Bebauungsplanentwurf "Neuer Quartiersplatz (N 87)"
hier: -Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB,
-Durchführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 a BauGB,
-Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
-Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich zur öffentlichen Auslegung
Vorlage
0019/2017
Aktenzeichen
61 26 Neu 87
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der Stadtvorstand / der Ortsbeirat
Mainz-Neustadt / der Bau- und Sanierungsausschuss befürworten, der Stadtrat
beschließt zu o.g. Bauleitplänen
Zu a)
Flächennutzungsplanänderung Nr. 39 der Stadt Mainz im Bereich des
Bebauungsplanent-wurfes "Neuer Quartiersplatz (N 87)":
Die Einstellung des Änderungsverfahrens
Zu b) Bebauungsplanentwurf "Neuer
Quartiersplatz (N 87)":
1.
Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.
1 BauGB.
2.
Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens
im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB.
3.
Die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
4.
Die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2
BauGB während der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB.