Betreff
Bauleitplanverfahren "Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen" / erneute eingeschränkte 3. Offenlage a.) Änderung Nr. 25 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Neues Stadtquartier Zoll- undBinnenhafen (N 84)" (Ä 25) b.) Bebauungsplanentwurf "Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N 84)" hier: zu a.) und b.) - Behandlung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB aus der 2. Offenlage - Erneute Vorlage in Planstufe II - Erneute eingeschränkte 3. Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB
Vorlage
0082/2014
Aktenzeichen
61 20 02 Ä 25 / 61 26 N 84
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der Stadtvorstand/der
Ortsbeirat Mainz-Neustadt, der Bau- und Sanierungsausschuss
empfehlen, der Stadtrat beschließt zu den unter a) und b) genannten
Bauleitplanentwürfen:
1.
Die Zurückweisung
bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB aus der 2. Offenlage,
2. die erneute Vorlage in Planstufe II,
3. die Durchführung der
erneuten eingeschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit (erneute eingeschränkte
3. Offenlage) gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB. Die erneute 3.
Offenlage wird dahingehend eingeschränkt, dass Stellungnahmen nur zu den
geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.