Betreff
Bauleitplanverfahren "H 96" (Planstufe II) Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Geschäftsstelle Mainz 05 - VEP (H 96)" hier: - Entscheidung über die Einleitung gemäß § 12 Abs. 2 BauGB und Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1BauGB - Durchführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB - Vorlage in Planstufe II - Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden - Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
1579/2013
Aktenzeichen
61 26 HM 96
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Stadtvorstand / der Ortsbeirat Mainz-Hartenberg/Münchfeld / der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen / der Stadtrat beschließt zum o. g. Bebauungsplanverfahren:

 

 

1.    die Einleitung des VEP auf der Grundlage der vom Investor erstellten Planungen gemäß § 12 Abs. 2 BauGB und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB,

2.    das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen,

3.    die Vorlage in Planstufe II,

4.    die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Aushangverfahren,

5.    auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten,

6.    die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB