Betreff
Satzung Kindertagespflege
Vorlage
0316/2012/1
Aktenzeichen
51 03 01 00
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der im Entwurf beigefügten Satzung wird zugestimmt. Sie tritt am 01.09.2012 in Kraft.

 

Die Förderleistung je Betreuungsstunde wird für  qualifizierte Tagespflegepersonen mit Zertifikat auf 4,50 € angehoben. Ohne Qualifizierungsnachweis und ohne sozialpädagogische Fachausbildung beträgt die Förderleistung 2,27 € und nach Absolvierung von 80 Unterrichtsstunden nach dem DJI-Curriculum oder mit sozialpädagogischer Fachausbildung 2,50 €. Der Sachaufwand wird auf 0,50 € je geleistete Betreuungsstunde aufgerundet.

Es erfolgt die rückwirkende Erstattung ab 01.01.2009 von 50 % der nachgewiesenen Aufwendungen zur Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung für bereits vorliegende Anträge.

Ab Vollendung des zweiten Lebensjahres ist die Kindertagespflege beitragsfrei.