Der im Entwurf beigefügten Satzung wird
zugestimmt. Sie tritt am 01.09.2012 in Kraft.
Die
Förderleistung je Betreuungsstunde wird für
qualifizierte Tagespflegepersonen mit Zertifikat auf 4,50 € angehoben.
Ohne Qualifizierungsnachweis und ohne sozialpädagogische Fachausbildung beträgt
die Förderleistung 2,27 € und nach Absolvierung von 80 Unterrichtsstunden nach
dem DJI-Curriculum oder mit sozialpädagogischer Fachausbildung 2,50 €. Der
Sachaufwand wird auf 0,50 € je geleistete Betreuungsstunde aufgerundet.
Es erfolgt die rückwirkende Erstattung ab
01.01.2009 von 50 % der nachgewiesenen Aufwendungen zur Alters-, Kranken- und
Pflegeversicherung für bereits vorliegende Anträge.
Ab Vollendung des zweiten Lebensjahres ist
die Kindertagespflege beitragsfrei.