Begründung:
Im städtischen Haushalt
werden für das Radwegeprogramm jährlich 50.000 Euro bereitgestellt. Vermutlich
wird alleine die Erstellung dieses ambitionierten Konzeptes die Hälfte dieser
Mittel beanspruchen, so dass bei der derzeitigen Haushaltslage davon auszugehen
ist, dass die Realisierung dieses Konzeptes frühestens unseren Enkeln zugute
kommt, wenn wir diese nicht bereits heute mit einem realistischen und
ausreichenden Finanzbedarf versehen. Hierzu müssen aber an anderer Stelle die
erforderlichen Finanzmittel eingespart werden. Die Haushaltsberatungen der
Ampelfraktionen haben aber gezeigt, dass entsprechende Einsparungen nicht so
leicht herbeizuführen sind. Daher ergibt sich vor der Beschlussfassung über die
Erstellung eines solchen Konzeptes die Notwendigkeit, einen Überblick über die
zu erwartenden Kosten zu haben, die sowohl die Erstellung des Konzeptes als
auch die endgültige Umsetzung mit sich bringen. Es ist nicht sinnvoll, die
Verwaltung ein Konzept erstellen zu lassen, welches mangels Finanzmittel nicht
umgesetzt werden kann.
zu 11: Die nunmehr
eingetretene Situation, dass Radwege auf Grund ihrer Bauweise bzw. ihres
Zustandes aus der Benutzungspflicht entlassen werden, bringt es mit sich, dass
die Straßen dann in einem Zustand sind, der eine Benutzung durch Radler
ermöglicht.
zu 12:
Radfahrer werden an den Orten besonders gefährdet, an denen sie mit dem
Kfz-Verkehr konkurrieren. So gefährden immer wieder Radfahrer, die einen Radweg
entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren, ihr eigenes Leben, da
abbiegende Fahrzeuge nicht mit ihnen rechnen. Gleiches gilt für Radfahrer, die
an Orten gegen Einbahnstraßen fahren, die nicht für sie freigegeben sind. Auch
in Fußgängerzonen kommt es immer wieder zu Unfällen, die
Radfahrer verursachen, die zu schnell fahren, oder an Orten, die nicht
freigegeben sind.
Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.