Betreff
Änderungs- und Ergänzungsantrag zum Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Mainz fahrradfreundlich" (CDU)
Vorlage
0257/2012/1
Art
Antrag (Stadtrat)
Referenzvorlage

Begründung:

 

Im städtischen Haushalt werden für das Radwegeprogramm jährlich 50.000 Euro bereitgestellt. Vermutlich wird alleine die Erstellung dieses ambitionierten Konzeptes die Hälfte dieser Mittel beanspruchen, so dass bei der derzeitigen Haushaltslage davon auszugehen ist, dass die Realisierung dieses Konzeptes frühestens unseren Enkeln zugute kommt, wenn wir diese nicht bereits heute mit einem realistischen und ausreichenden Finanzbedarf versehen. Hierzu müssen aber an anderer Stelle die erforderlichen Finanzmittel eingespart werden. Die Haushaltsberatungen der Ampelfraktionen haben aber gezeigt, dass entsprechende Einsparungen nicht so leicht herbeizuführen sind. Daher ergibt sich vor der Beschlussfassung über die Erstellung eines solchen Konzeptes die Notwendigkeit, einen Überblick über die zu erwartenden Kosten zu haben, die sowohl die Erstellung des Konzeptes als auch die endgültige Umsetzung mit sich bringen. Es ist nicht sinnvoll, die Verwaltung ein Konzept erstellen zu lassen, welches mangels Finanzmittel nicht umgesetzt werden kann.

 

zu 11: Die nunmehr eingetretene Situation, dass Radwege auf Grund ihrer Bauweise bzw. ihres Zustandes aus der Benutzungspflicht entlassen werden, bringt es mit sich, dass die Straßen dann in einem Zustand sind, der eine Benutzung durch Radler ermöglicht.

 

zu 12: Radfahrer werden an den Orten besonders gefährdet, an denen sie mit dem Kfz-Verkehr konkurrieren. So gefährden immer wieder Radfahrer, die einen Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren, ihr eigenes Leben, da abbiegende Fahrzeuge nicht mit ihnen rechnen. Gleiches gilt für Radfahrer, die an Orten gegen Einbahnstraßen fahren, die nicht für sie freigegeben sind. Auch in Fußgängerzonen kommt es immer wieder zu Unfällen, die Radfahrer verursachen, die zu schnell fahren, oder an Orten, die nicht freigegeben sind.

 

Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.