Betreff
Konsolidierungspaket für den Kommunalen Entschuldungsfonds und nachträgliche Haushaltsverbesserungen (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Vorlage
2187/2011
Art
Antrag (Stadtrat)
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

In seiner Sitzung am 03.11.2010 hat der Stadtrat auf Initiative der Koalition beschlossen, dass die Landeshauptstadt Mainz sich am Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes Rheinland-Pfalz beteiligen soll und damit in den dringend notwendigen Schuldenabbau einsteigt.

 

Beginnend zum 01. Januar 2012 werden in der 15jährigen Laufzeit des Entschuldungsfonds zwei Drittel der kommunalen Liquiditätskredite getilgt und die fälligen Zinsen beglichen. Für Mainz bedeutet dies eine Entschuldung von über 575 Millionen Euro.

 

Für die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds ist für die Stadt Mainz ist ein jährlicher durchschnittlicher Eigenbeitrag von 12,7 Millionen Euro erforderlich. Mit diesem Antrag legen die Koalitionsfraktion von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ein Konsolidierungspaket vor, das der Stadt Mainz die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds ermöglicht.

 

Das vorliegende Sparpaket ist in enger Abstimmung und Kooperation zwischen den Mitgliedern des Stadtvorstandes und der Koalition entstanden und stellt ein abgestimmtes Gemeinschaftswerk dar, um der Stadt mit diesem Schritt auch in Zukunft Handlungsspielräume zu sichern.

 

Das Konsolidierungspaket, das den erforderlichen Eigenbetrag deutlich übersteigt, ist ein klares Bekenntnis zur Entschuldung der Stadt Mainz und trägt über den Kommunalen Entschuldungsfonds hinaus mit weiteren Haushaltsverbesserungen dazu bei.

 

Das Paket sieht für das Jahr 2012 eine gesamte Haushaltsverbesserung in Höhe von 23,4 Mio. Euro vor. Dieser Betrag wächst während der Laufzeit des Kommunalen Entschuldungsfonds an, so dass im Jahre 2025 eine Verbesserung des Haushaltes um rund 29 Mio. Euro erreicht wird.

 

Das Konsolidierungspaket für den Kommunalen Entschuldungsfonds sieht im ersten Jahr eine Entlastung des Haushaltes von 17 Mio. Euro vor und setzt sich in den Folgejahren der Laufzeit in durchschnittlich gleicher Höhe fort.

 

Im Einzelnen sieht das Konsolidierungspaket zu Beginn des Entschuldungsfonds Ausgabenreduzierungen in Höhe von ca. 5,9 Mio. Euro vor, die sich während der Laufzeit auf ca. 7,0 Mio. Euro steigern.

 

Durch Einnahmeverbesserungen aus Steuern und Gebühren können dem städtischen Haushalt über die Laufzeit jährlich rund 5 Mio. Euro zufließen. Weitere Einnahmeverbesserungen für den Haushalt wie beispielsweise aus den Dividenden der ZBM stellen durchschnittliche Mehreinnahmen von rund 13 Mio. Euro über die Laufzeit dar.

 

In den Haushaltsverbesserungen sind auch Einnahmeverbesserungen durch eine stärkere Einhaltung des Konnexitätsprinzips seitens des Bundes und des Landes, wie beispielsweise die Übernahme der Grundsicherungsleistungen nach SGB XII, Kapitel 4 (2012: 3,5 Mio. Euro, 2013: 6,9 Mio. Euro, 2014ff: 9,6 Mio. Euro) enthalten, die die Stadt Mainz immer eingefordert hat.

 

Auch Personalreduzierungen müssen einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung  leisten. Betriebsbedingte Kündigungen sind politisch nicht gewollt und werden klar ausgeschlossen. Im Rahmen von späteren Wiederbesetzungen, von Fluktuation und dem Auslaufen von Stellen werden zu Beginn des Entschuldungsfonds 1,3 Mio. Euro eingespart. Zum Ende der Laufzeit betragen die Einsparungen eine Höhe von 3,8 Mio. Euro. Im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher wird es ausdrücklich keine personalpolitischen Maßnahmen geben.

 

Mit dem Entschuldungsfonds wird der Grundstein für die Haushaltskonsolidierung der Stadt Mainz gelegt. Die lange Laufzeit des Entschuldungsfonds ermöglicht es, zu strukturellen und nachhaltigen Änderungen zu kommen, die sich in Einzelentscheidungen bei Haushaltsverabschiedungen nur schwer darstellen lassen. Hierauf kann bei den nächsten Haushalten weiter aufgebaut werden.