Betreff
Bevorzugung von Privatschulen bei der Schülerbeförderung (PRO MAINZ)
Vorlage
1053/2011
Art
Anfrage (Stadtrat)

Entgegen der Auskunft des Beigeordneten Merkator in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 05.04.2011 (siehe Niederschrift unter Punkt 6), existiert eine Vorschrift im Privatschulgesetz für eine „erweiterte Fahrtkostenübernahme“ der Stadt Mainz für Schüler von Privatschulen.  
Das bedeutet, dass beispielsweise Schüler der Martinus-Schule während ihrer Grund-schulzeit die anfallenden Fahrtkosten, unabhängig von ihrem Wohnort, von der Stadt voll finanziert bekommen.
Bei Schülerinnen und Schülern staatlicher Schulen erfolgt jedoch keine Kostenübernahme durch die Stadt, wenn sie keine wohnortnahe Grundschule besuchen. Diese offen-sichtliche Privilegierung von Privatschulen sorgt bei zahlreichen Eltern von Kindern, die staatliche Grundschulen besuchen, verständlicher Weise für großen Unmut und Unverständnis.