Betreff
Änderungsantrag zu Teil II, Antrag 2160/2010: Renaturierung Gonsbach (DIE LINKE.)
Vorlage
2160/2010/2
Aktenzeichen
2010-10
Art
Antrag (Stadtrat)
Referenzvorlage

Begründung:

 

Die von der Verwaltung so bezeichnete „Renaturierung“ besteht in einem breiten und tiefen Ausbau als wasserwirtschaftliches Regelprofil ohne Bepflanzung. Einziger angegebener Zweck sind Speicherung und besseren Ableitung der Abwässer. Eigentliche Renaturierungskriterien (Wasserqualität, Temperatur, tierische Besiedlung) sind nicht benannt oder erkennbar.

 

Seitlich sollen abflusslose Becken zur Pufferung dieser Wassermengen – mit all ihren Inhaltsstoffen – entstehen, die erheblich kostensteigernd,  hygiene- und grundwassergefährdend sowie landschaftsbildfremd sind.

 

Funktional dient die Ausbaustrecke in dieser Verwaltungsplanung nur zur Vorklärung und Sedimentierung, um das wegen überstarker Erosion zusandende Abwasserrückhaltebecken Lungenberg noch einige Jahrzehnte betreiben zu können, denn hier mündet der Abschlag des Hauptsammlers Gonsenheim.

 

Nicht zuletzt das völlige Fehlen von Voruntersuchungen, Bezug auf ein Leitbild und benennbarer ökologischer Zielvorstellungen stützt diese Beurteilung.

 

Dieser breite und tiefe Ausbau zwischen Lungenbergbecken und Mainzer Straße kann entfallen, wenn die kommunalen Einleitungen reduziert werden, da diese für die „Hochwässer“ verantwortlich sind. Dadurch dürften sich die Kosten um rund 100 € pro laufendem Meter, mithin rund 120.000 € erniedrigen. Die freiwerdenden Fördermittel können für eine echte Renaturierung, insbesondere Anlage eines Gewässerrandstreifens aus Erlen und Eschen verwendet werden, der auch der Naherholung dient. Der Bach muss dann auch nicht mehr tiefer gelegt werden, sondern kann oberflächennah fließen, mithin  erlebbar werden.

 

Die Flutmulden können bei Reduzierung der Einleitungen ebenfalls eingespart werden oder mithilfe der Fördermittel das Becken am Angelrechweg in einen schilfbepflanzten, landschaftsangepassten Retentionsbodenfilter umgewandelt werden, um das Abwasser der Einleitung Angelrechweg fachgerecht vorzubehandeln. Durch Einsparung beider Becken würden geschätzte 500.000 € eingespart. Ein Retentionsbodenfilter würde wiederum je nach Größe und Standzeit 100 – 200 T€ beanspruchen.

 

Die im Bach geplanten rauen Rampen dienen zum Teil dem Rückstau in die „Flutmulden“, können somit ebenfalls entfallen bzw. durch eine natürliche Abfolge von Kolken und Rieselstrecken ersetzt werden. Da deren Planung nicht offengelegt wurde, können hier keine Einsparungskosten genannt werden.

 

Die Freihaltung des Talraumes ist der kleinbäuerlichen Nutzung zu verdanken. Auch in der Landschaftschutzverordnung Gonsbachtal sind diese Nutzungen als Schutzzweck benannt. Das Nebeneinander von wenig überprägten Flächen (Kleiner Mainzer Sand, Waldzellen) und Grabeland bedingt Vorkommen seltener Tierarten, die mit dem Aufgeben und der Räumung des Ausbaubereiches durch die Kleingärtner voraussichtlich verschwinden werden.

 

Daneben haben Naturbereiche, wie die Vernässungsfläche „Das Bruch“, eine eigene Tierwelt mit streng geschützten Arten wie Zwergfledermaus, Abendsegler, Sumpfrohrsänger und Wasserspitzmaus, die durch die Überplanung als Abwasserbecken wahrscheinlich verlöschen wird.

 

Unter all diesen Aspekten ist die Planung der Verwaltung kostenintensiv, wenig bis ineffizient in Bezug auf den Gewässerschutz und in Anteilen umweltschädlich sowie naherholungsschädigend.

 

Wir bitten daher unserer Argumentation zu folgen und unserem Zusatzantrag zuzustimmen.