Betreff
Veränderungssperre "H 101-VS/II"
Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfs "Ludwigsburger Straße (H 101)", Satzung "H 101-VS/II"
hier: Beschluss gem. § 17 BauGB i.V. mit den §§ 14 und 16 BauGB
Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfs "Ludwigsburger Straße (H 101)", Satzung "H 101-VS/II"
hier: Beschluss gem. § 17 BauGB i.V. mit den §§ 14 und 16 BauGB
Vorlage
0537/2024
Aktenzeichen
61 30 02 002/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der Stadtvorstand, der
Ortsbeirat Hartenberg/Münchfeld der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen,
der Stadtrat beschließt in Kenntnis
der Vorlage gemäß § 17 BauGB in Verbindung mit den §§14 und 16 BauGB die
Satzung " H 101-VS/II " über die Verlängerung der Geltungsdauer der
Veränderungssperre " H 101-VS/I" um ein Jahr.