Betreff
Partnerschaftliche Baulandbereitstellung - Infrastrukturbeitrag und Wohnraumförderung;
- befristete Anhebung des Anteils an gefördertem Wohnungsbau in bestehenden und neuen Bebauungsplangebieten
- befristete Aussetzung der Baukostenobergrenze beider Förderung von selbstgenutztem Wohnraum
Vorlage
0031/2024/1
Aktenzeichen
50/60/62/6802 und 50/64 20 01
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat stimmt der für 3 Jahre befristeten Erhöhung der Förderquote bei der Schaffung von gefördertem Mietwohnraum in bestehenden und neuen Baugebieten, für die ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird, auf bis zu 80 % in einzelnen Baufeldern zu. In besonders zu begründenden Fällen (= fehlende wirtschaftliche Umsetzbarkeit) kann ausnahmsweise eine Überschreitung der Förderquote von 80% beantragt werden. Die vorgeschlagene Aufteilung der Quote auf die unterschiedlichen Zielgruppen ist zu beachten.

Der Stadtrat stimmt einer entsprechenden Anpassung bestehender städtebaulicher Verträge zu.

 

2. Die Quote im Eigentumsbereich von mindestens 33 % bleibt in ihrer Höhe bestehen. Der Stadtrat stimmt der für 3 Jahre befristen Aussetzung der Baukostenobergrenze und der Einführung einer Personengruppenzuführung zu.

 

3. Dem Stadtrat wird rechtzeitig vor Ablauf von zwei Jahren ein Erfahrungsbericht vorgelegt.