Betreff
Partnerschaftliche Baulandbereitstellung - Infrastrukturbeitrag und Wohnraumförderung;
- befristete Anhebung des Anteils an gefördertem Wohnungsbau in bestehenden und neuen Bebauungsplangebieten
- befristete Aussetzung der Baukostenobergrenze beider Förderung von selbstgenutztem Wohnraum
- befristete Anhebung des Anteils an gefördertem Wohnungsbau in bestehenden und neuen Bebauungsplangebieten
- befristete Aussetzung der Baukostenobergrenze beider Förderung von selbstgenutztem Wohnraum
Vorlage
0031/2024
Aktenzeichen
50/60/62/6802 und 50/64 20 01
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Untergeordnete Vorlage(n)
1. Der
Stadtrat stimmt der für 3 Jahre befristeten Erhöhung der Förderquote bei der
Schaffung von gefördertem Mietwohnraum in bestehenden und neuen Baugebieten,
für die ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird, auf bis zu 80 % in
einzelnen Baufeldern zu. Die vorgeschlagene Aufteilung der Quote auf die
unterschiedlichen Zielgruppen ist zu beachten.
Der
Stadtrat stimmt einer entsprechenden Anpassung bestehender städtebaulicher
Verträge zu.
2. Die
Quote im Eigentumsbereich von 33 % bleibt in ihrer Höhe bestehen. Der Stadtrat
stimmt der für 3 Jahre befristen Aussetzung der Baukostenobergrenze und der Einführung
einer Personengruppenzuführung zu.