hier: Jahresabschluss zum 31.12.2022 und Halbjahresprognose 2023
Nach
Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und der
Halbjahresprognose für das Geschäftsjahr 2023 empfiehlt der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen und beschließt der Stadtrat:
1. den
Jahresabschluss der Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr
2022 mit einer Bilanzsumme i.H.v. 44.032.878,74 € und einem Jahresfehlbetrag
i.H.v. 953.734,64 €, sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
festzustellen;
2. den
Ergebnisverwendungsvorschlag, den Jahresfehlbetrag für das Jahr 2022 i.H.v. 953.734,64
€ auf dem Konto der Kommanditistin zu verrechnen;
3. die
Entlastung der Geschäftsführung, vertreten durch die Mainzer Bürgerhäuser
Verwaltungsgesellschaft mbH und deren Geschäftsführer Herrn Günter Beck, für
das Geschäftsjahr 2022;
4. die Bestellung der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 55118 Mainz, gemäß § 318 HGB als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023;
5. die
zusätzliche überplanmäßige Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt i.H.v.
128.734,64 EUR zum Ausgleich des Jahresergebnisses 2022.
6.die
zusätzliche überplanmäßige Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt i.H.v.
364.505,00 EUR zum Ausgleich des prognostizierten Jahresergebnisses 2023.