Betreff
Wirtschaftliche Beteiligungen: Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG
hier: Jahresabschluss zum 31.12.2022 und Halbjahresprognose 2023
Vorlage
1190/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Nach Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und der Halbjahresprognose für das Geschäftsjahr 2023 empfiehlt der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und beschließt der Stadtrat:

1. den Jahresabschluss der Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2022 mit einer Bilanzsumme i.H.v. 44.032.878,74 € und einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 953.734,64 €, sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 festzustellen;

2. den Ergebnisverwendungsvorschlag, den Jahresfehlbetrag für das Jahr 2022 i.H.v. 953.734,64 € auf dem Konto der Kommanditistin zu verrechnen;

3. die Entlastung der Geschäftsführung, vertreten durch die Mainzer Bürgerhäuser Verwaltungsgesellschaft mbH und deren Geschäftsführer Herrn Günter Beck, für das Geschäftsjahr 2022;

4. die Bestellung der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 55118 Mainz, gemäß § 318 HGB als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023;

5. die zusätzliche überplanmäßige Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt i.H.v. 128.734,64 EUR zum Ausgleich des Jahresergebnisses 2022.

6.die zusätzliche überplanmäßige Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt i.H.v. 364.505,00 EUR zum Ausgleich des prognostizierten Jahresergebnisses 2023.