Betreff
Wirtschaftliche Beteiligungen: Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG
hier: Jahresabschluss der Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG zum 31.12.2020
Vorlage
1120/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Nach Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der KPMG AG WpG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 empfiehlt der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und beschließt der Stadtrat:

1. den Jahresabschluss der Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2020 mit einer Bilanzsumme i.H.v. 36.430.501,97 € und einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 480.609,47 €, sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 festzustellen;

2. den Ergebnisverwendungsvorschlag, den Jahresfehlbetrag für das Jahr 2020 i.H.v. 480.609,47 € auf dem Konto der Kommanditistin zu verrechnen;

3. die Entlastung der Geschäftsführung, vertreten durch die Mainzer Bürgerhäuser Verwaltungsgesellschaft mbH und deren Geschäftsführer Herrn Günter Beck, für das Geschäftsjahr 2020;

4. die Bestellung der KPMG AG, WpG, 55118 Mainz, gemäß § 318 HGB als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021.