Das am
18.12. 2020 in Kraft getretene Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) ist ein
Meilenstein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in
Rheinland-Pfalz. Es trägt wesentlich zu einer besseren Teilhabe von behinderten
Menschen in unserem Bundesland bei.
Mit dem
Landesinklusionsgesetz werden öffentliche Stellen in Rheinland-Pfalz
verpflichtet, mit Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen, Gehörlosen
und Menschen mit Hörbehinderungen in einfacher und verständlicher Sprache zu
kommunizieren (§ 9). Auf Verlangen sollen sie ihnen insbesondere die sie
betreffenden Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträge
und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutern. Ist diese
Erläuterung nicht ausreichend, sollen öffentliche Stellen auf Verlangen
Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen Bescheide,
Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in Leichter
Sprache erläutern.
Damit muss
auch die Stadt Mainz ihre Bürgerinnen und Bürger in Zukunft in einfacher und
verständlicher Sprache beziehungsweise in Leichter Sprache informieren.