Betreff
Einfache und verständliche Sprache in öffentlicher Kommunikation der Stadtverwaltung (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorlage
0688/2021
Art
Anfrage (Stadtrat)

Das am 18.12. 2020 in Kraft getretene Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) ist ein Meilenstein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Rheinland-Pfalz. Es trägt wesentlich zu einer besseren Teilhabe von behinderten Menschen in unserem Bundesland bei.

Mit dem Landesinklusionsgesetz werden öffentliche Stellen in Rheinland-Pfalz verpflichtet, mit Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen, Gehörlosen und Menschen mit Hörbehinderungen in einfacher und verständlicher Sprache zu kommunizieren (§ 9). Auf Verlangen sollen sie ihnen insbesondere die sie betreffenden Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutern. Ist diese Erläuterung nicht ausreichend, sollen öffentliche Stellen auf Verlangen Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in Leichter Sprache erläutern.

Damit muss auch die Stadt Mainz ihre Bürgerinnen und Bürger in Zukunft in einfacher und verständlicher Sprache beziehungsweise in Leichter Sprache informieren.