Betreff
Anpassung der Bewohnerparkregelungen in den Neustadt-Gebieten N1 und N2
hier:
1. Ausweitung der Regelung „Bewohnerparken Montag 8:00 Uhr bis Samstag 15:00 Uhr,
außer Feiertage“ auf die gesamte Woche ohne Zeitbeschränkungen (in N1 und N2)
2. Umwan dlung der ausschließlich gebührenpflichtigen Kurzzeitparkstände in gebührenpflichtige
Kurzzeitparkstände, die parallel auch von Bewohnern mit Berechtigungsausweis
gebührenfrei benutzt werden dürfen (N2).
hier:
1. Ausweitung der Regelung „Bewohnerparken Montag 8:00 Uhr bis Samstag 15:00 Uhr,
außer Feiertage“ auf die gesamte Woche ohne Zeitbeschränkungen (in N1 und N2)
2. Umwan dlung der ausschließlich gebührenpflichtigen Kurzzeitparkstände in gebührenpflichtige
Kurzzeitparkstände, die parallel auch von Bewohnern mit Berechtigungsausweis
gebührenfrei benutzt werden dürfen (N2).
Vorlage
2161/2020
Aktenzeichen
68
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Verkehrsausschuss und der Ortsbeirat Neustadt empfiehlt der Stadtrat beschließt
- die Änderung der
Bewohnerparkregelung „Bewohnerparken von Mo. 8:00 – Sa 15:00 Uhr, außer
Feiertage“ (gelbe Zone) in „Bewohnerparken 0:00 – 24:00 Uhr“ in den beiden
bestehenden Bewohnerparkgebieten der Neustadt N1 und N2.
- die Umwandlung der in den
Parkinformationen mit rot gekennzeichneten, bislang ausschließlich
gebührenpflichtigen Kurzzeitparkstände in solche, die in nachfolgend geänderten
Bewirtschaftungszeiten(Mo.- Fr. 8:00 – 20:00 Uhr / Sa. 9:30 – 16:30 Uhr
für jedermann gebührenpflichtig; für alle frei von Mo.- Fr. 20:00 – 8:00
Uhr / Sa. Ab 16:30 und So) künftig auch von Bewohnern mit
Berechtigungsausweis gebührenfrei während der Bewirtschaftungszeiten
benutzt werden können (blaue Zone)