Betreff
Anpassung der Bewohnerparkregelungen in den Neustadt-Gebieten N1 und N2
hier:
1. Ausweitung der Regelung „Bewohnerparken Montag 8:00 Uhr bis Samstag 15:00 Uhr,
außer Feiertage“ auf die gesamte Woche ohne Zeitbeschränkungen (in N1 und N2)
2. Umwan dlung der ausschließlich gebührenpflichtigen Kurzzeitparkstände in gebührenpflichtige
Kurzzeitparkstände, die parallel auch von Bewohnern mit Berechtigungsausweis
gebührenfrei benutzt werden dürfen (N2).
Vorlage
2161/2020
Aktenzeichen
68
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Verkehrsausschuss und der Ortsbeirat Neustadt empfiehlt der Stadtrat beschließt

 

  1. die Änderung der Bewohnerparkregelung „Bewohnerparken von Mo. 8:00 – Sa 15:00 Uhr, außer Feiertage“ (gelbe Zone) in „Bewohnerparken 0:00 – 24:00 Uhr“ in den beiden bestehenden Bewohnerparkgebieten der Neustadt N1 und N2.
  2. die Umwandlung der in den Parkinformationen mit rot gekennzeichneten, bislang ausschließlich gebührenpflichtigen Kurzzeitparkstände in solche, die in nachfolgend geänderten Bewirtschaftungszeiten(Mo.- Fr. 8:00 – 20:00 Uhr / Sa. 9:30 – 16:30 Uhr für jedermann gebührenpflichtig; für alle frei von Mo.- Fr. 20:00 – 8:00 Uhr / Sa. Ab 16:30 und So) künftig auch von Bewohnern mit Berechtigungsausweis gebührenfrei während der Bewirtschaftungszeiten benutzt werden können (blaue Zone)