Betreff
Bauleitplanverfahren "L 72" (Satzungsbeschluss)
Bebauungsplanentwurf "Oberer Dorfgraben (L 72)"
hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Bebauungsplanentwurf "Oberer Dorfgraben (L 72)"
hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
1718/2020
Aktenzeichen
61 26 Lau 72
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der Stadtvorstand, der Bau- und Sanierungsausschuss, der Ortsbeirat Mainz-Laubenheim empfehlen,
der Stadtrat beschließt:
1. zu o. g. Bauleitplanentwurf die
Zurücknahme bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
2. unter Abwägung der privaten und
öffentlichen Belange den o. g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als
Satzung mit Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88
LBauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB.