Betreff
Bauleitplanverfahren "He 130" (Aufstellungsbeschluss und Planstufe I)
a) Änderung Nr. 49 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Wohnquartier Hechtsheimer Höhe (He 130)"
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
- Vorlage in Planstufe I
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
b) Bebauungsplanverfahren "Wohnquartier Hechtsheimer Höhe (He 130)"
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
- Vorlage in Planstufe I
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
a) Änderung Nr. 49 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Wohnquartier Hechtsheimer Höhe (He 130)"
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
- Vorlage in Planstufe I
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
b) Bebauungsplanverfahren "Wohnquartier Hechtsheimer Höhe (He 130)"
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB
- Vorlage in Planstufe I
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Vorlage
0584/2018
Aktenzeichen
61 26 He 130, 61 20 02 Ä 49
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der
Stadtvorstand, der Ortsbeirat Mainz-Weisenau, der Ortsbeirat Mainz-Hechtsheim,
der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt zu den o. g. Bauleitplanentwürfen
1. den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB.
2. die
Vorlage in Planstufe I,
3. die
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB im Standardverfahren.