Betreff
Bebauungsplanverfahren "A 269" (erneute Offenlage) Bebauungsplanentwurf "Residenzpassage (A 269)" - Erneute Vorlage in Planstufe II - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Durchführung der erneuten und eingeschränkten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Vorlage
2022/2015
Aktenzeichen
61 26 Alt 269
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt zu o. g. Bauleitplanentwurf:

 

1.         die erneute Vorlage in Planstufe II,

2.         die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

3.         die erneute inhaltlich und zeitlich eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB