Betreff
Bebauungsplanverfahren "A 269" (erneute Offenlage) Bebauungsplanentwurf "Residenzpassage (A 269)" - Erneute Vorlage in Planstufe II - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Durchführung der erneuten und eingeschränkten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Vorlage
2022/2015
Aktenzeichen
61 26 Alt 269
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
Der Stadtvorstand / der Bau- und
Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat
beschließt zu o. g. Bauleitplanentwurf:
1. die erneute Vorlage in Planstufe II,
2. die Zurückweisung bzw. Aufnahme der
Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
3. die erneute inhaltlich und zeitlich
eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs.
2 BauGB