Begründung:
Öffentlich geförderte Wohnungen im Rahmen des
ISB-Programmes Neubau unterliegen einer Belegungsbindung. Das Angebot greift
nach § 13 LWoFG nur für Haushalte mit geringem Einkommen oder Haushalte mit
Einkommen, die diese Grenze um nicht mehr als 60% übersteigen. In diesen Fällen
wird die Miete bei Einzug auf 6 € bzw. 7 € je qm (kalt) gedeckelt. Erforderlich
ist ein Wohnberechtigungsschein, den die Stadt Mainz ausstellt. Flüchtlinge
haben einen anderen Status. Sie erhalten keinen Wohnberechtigungsschein und
unterliegen eben nicht dem o.a. öffentlichen Fördersystem.
Projekte für geförderten Wohnraum und Wohnraum
für Flüchtlinge sind daher getrennt voneinander zu betrachten.
Des Weiteren steht die Verwaltung mit der Wohnbau Mainz GmbH
im laufenden Kontakt, um zu klären, inwieweit bestehender leerstehender oder
frei werdender Wohnraum der Wohnbau Mainz GmbH zur Unterbringung von
Flüchtlingen genutzt werden kann. Die Wohnungsnachfrage in Mainz übersteigt
grundsätzlich das Angebot um ein Vielfaches.
Angesichts der angekündigten Aufnahme von weiteren 600
Flüchtlingen allein im nächsten Jahr ist es nicht umsetzbarbar, dass die
Unterbringung über das Angebot an frei werdenden Wohnungen am Mainzer
Wohnungsmarkt abgedeckt werden kann. Die Stadt Mainz prüft bereits alle
Möglichkeiten, um die Unterbringung der Flüchtlinge auch in Zukunft in
angemessener Form zu gewährleisten.
Weitere
Begründung erfolgt mündlich.