Betreff
Neuordnung der Wärmeversorgung auf dem Lerchenberg - Gemeinsamer Änderungsantrag zum Antrag 0660/2014 der ödp-Stadtratsfraktion (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP)
Vorlage
0660/2014/1
Art
Antrag (Stadtrat)
Referenzvorlage

Begründung:

 

Die Stadt Mainz oder ein vor ihr beauftragtes Unternehmen betreibt ein Fernheizwerk mit Warmwassersystem als öffentliche Einrichtung. Hierüber wurde am 05.07.1984 eine Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang für das Gebiet Mainz-Lerchenberg und des ZDFs erlassen.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes, insbesondere zum Zwecke der Luftreinhaltung, entschied sich die Stadt Mainz damals für die Fernwärmeversorgung. Die mit der Satzung verfolgten Ziele haben nach wie vor ihre Gültigkeit und Berechtigung und lassen sich mit einer umweltgerechten Wärmeversorgung optimal erreichen, weshalb die städtischen Gremien dies auch als Maßnahme zur Luftreinhaltung im aktuellen Luftreinhalteplan (Oktober 2012) der Stadt Mainz beschlossen haben.

Eine Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwangs würde den Zielsetzungen der Stadt Mainz widersprechen, da sie derzeit mittels eines Wärme-Masterplans für das gesamte Stadtgebiet Erkenntnisse erarbeitet, in welchen weiteren Teilgebieten eine umweltfreundliche Wärmeversorgung sinnvoll auf- bzw. ausgebaut werden kann.

Maßgabe beim Weiterbetrieb des Fernwärmenetzes auf dem Lerchenberg muss es sein, dass ein konkurrenzfähiges Preisniveau für die Wärmekunden  angeboten werden kann. Bisherige Erkenntnisse über den Sanierungsbedarf des bestehenden Netzes deuten sogar auf ein gewisses Kostensenkungspotenzial für die Anwohner auch im Hinblick auf veränderte Wärmebedarfe bei Haussanierungen hin.

Damit die Ziele und Maßgaben erreicht werden können, ist ein gestärkter kommunaler Einfluss bei der Neuordnung des Weiterbetriebs des Fernwärmenetzes erforderlich – auch um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.