Begründung:
Die
Stadt Mainz oder ein vor ihr beauftragtes Unternehmen betreibt ein Fernheizwerk
mit Warmwassersystem als öffentliche Einrichtung. Hierüber wurde am 05.07.1984
eine Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang für das Gebiet
Mainz-Lerchenberg und des ZDFs erlassen.
Aus
Gründen des Gesundheitsschutzes, insbesondere zum Zwecke der Luftreinhaltung,
entschied sich die Stadt Mainz damals für die Fernwärmeversorgung. Die mit der
Satzung verfolgten Ziele haben nach wie vor ihre Gültigkeit und Berechtigung und
lassen sich mit einer umweltgerechten Wärmeversorgung optimal erreichen,
weshalb die städtischen Gremien dies auch als Maßnahme zur Luftreinhaltung im
aktuellen Luftreinhalteplan (Oktober 2012) der Stadt Mainz beschlossen haben.
Eine
Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwangs würde den Zielsetzungen der Stadt
Mainz widersprechen, da sie derzeit mittels eines Wärme-Masterplans für das
gesamte Stadtgebiet Erkenntnisse erarbeitet, in welchen weiteren Teilgebieten
eine umweltfreundliche Wärmeversorgung sinnvoll auf- bzw. ausgebaut werden
kann.
Maßgabe
beim Weiterbetrieb des Fernwärmenetzes auf dem Lerchenberg muss es sein, dass
ein konkurrenzfähiges Preisniveau für die Wärmekunden angeboten werden kann. Bisherige Erkenntnisse
über den Sanierungsbedarf des bestehenden Netzes deuten sogar auf ein gewisses
Kostensenkungspotenzial für die Anwohner auch im Hinblick auf veränderte
Wärmebedarfe bei Haussanierungen hin.
Damit
die Ziele und Maßgaben erreicht werden können, ist ein gestärkter kommunaler
Einfluss bei der Neuordnung des Weiterbetriebs des Fernwärmenetzes erforderlich
– auch um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.