Betreff
Bauleitplanverfahren "Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen" / erneute eingeschränkte Offenlage a.) Änderung Nr. 25 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N84)" (Ä25) b.) Bebauungsplanentwurf "Neues- Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N84)" hier: zu a.) und b.) - Behandlung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Erneute Vorlage in Planstufe II - Erneute eingeschränkte Offenlage gem. §3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB
Vorlage
0963/2013
Aktenzeichen
61 20 02 Ä 25 / 61 26 N 84
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Stadtvorstand/der Ortsbeirat Mainz-Neustadt, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt zu den unter a) und b) genannten Bauleitplanentwürfen:

 

 

1.         Die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB,  

 

2.         die erneute Vorlage in Planstufe II zu a.) und b.),

 

3.         die Durchführung der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit       (erneute eingeschränkte Offenlage) gem. § 4 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu a.)     und b.). Die erneute Offenlage wird dahingehend eingeschränkt, dass             Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.