Betreff
Bauleitplanverfahren "Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen" / erneute eingeschränkte Offenlage a.) Änderung Nr. 25 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N84)" (Ä25) b.) Bebauungsplanentwurf "Neues- Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N84)" hier: zu a.) und b.) - Behandlung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Erneute Vorlage in Planstufe II - Erneute eingeschränkte Offenlage gem. §3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB
Vorlage
0963/2013
Aktenzeichen
61 20 02 Ä 25 / 61 26 N 84
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)
Der Stadtvorstand/der
Ortsbeirat Mainz-Neustadt, der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen,
der Stadtrat beschließt zu den unter a) und b) genannten
Bauleitplanentwürfen:
1. Die Zurückweisung bzw. Aufnahme der
Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB,
2. die erneute Vorlage in Planstufe II zu
a.) und b.),
3. die Durchführung der erneuten
eingeschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit (erneute
eingeschränkte Offenlage) gem. § 4 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu a.) und b.). Die erneute Offenlage wird
dahingehend eingeschränkt, dass Stellungnahmen
nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.