Der Stadtvorstand/
der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat
beschließt zu den unter a) und b) genannten Bauleitplanentwürfen:
1. Die Zurückweisung bzw.
Aufnahme der Stellungnahmen aus der ersten Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB,
2. die erneute Vorlage in
Planstufe II zu a) und b) (bereits im BSA am 27.6.13 und im STR am 03.07.13
entschieden),
3. die Durchführung der
erneuten eingeschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit (erneute eingeschränkte
Offenlage) gem. § 4 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu a) und b). Die erneute
Offenlage wird dahingehend eingeschränkt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten
oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (bereits im BSA am 27.6.13 und
im STR am 03.07.13 entschieden).