Betreff
Bauleitplanverfahren "Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen" / Entscheidung über die erste Offenlage a) Änderung Nr. 25 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N84)" (Ä25) b) Bebauungsplanentwurf "Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen (N84)" hier: zu a) und b) - Behandlung der Stellungnahmen aus der ersten Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Erneute Vorlage in Planstufe II - Erneute eingeschränkte Offenlage gem. §3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB
Vorlage
0963/2013/1
Aktenzeichen
61 20 02 Ä 25 / 61 26 N 84
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

 

Der Stadtvorstand/ der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt zu den unter a) und b) genannten Bauleitplanentwürfen:

 

 

1.         Die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen aus der ersten Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB,

 

2.         die erneute Vorlage in Planstufe II zu a) und b) (bereits im BSA am 27.6.13 und im STR am 03.07.13 entschieden),

 

3.         die Durchführung der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit (erneute eingeschränkte Offenlage) gem. § 4 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu a) und b). Die erneute Offenlage wird dahingehend eingeschränkt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (bereits im BSA am 27.6.13 und im STR am 03.07.13 entschieden).