Der Stadtvorstand/ der Ortsbeirat Mainz-Oberstadt/ der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt zu o. g. Bauleitplanentwurf:

 

1.         die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB,

2.         unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange und in Kenntnis des Durchführungsvertrages den o. g. Bebauungsplanentwurf gem. § 10 BauGB als Satzung mit Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gem. § 88 LBauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB.