Betreff
Aufhebung Bebauungsplan "A 125/IV" Bebauungsplan Altstadttangente - Bereich Dagobertstraße - Teil IV Aufhebung (A 125/IV/A) hier: - Behandlung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Beschluss der Aufhebung als Satzung gem. § 10 BauGB - Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB
Vorlage
0823/2012
Aktenzeichen
61 26 A 125/IV/A
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss / der Ortsbeirat Mainz-Altstadt empfehlen, der Stadtrat beschließt

 

1.         Die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB,

 

2.         unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan      "Altstadttangente - Bereich Dagobertstraße - Teil IV Aufhebung (A 125/IV/A)" als         Satzung mit Begründung gem. § 10 BauGB,

 

3.         die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB.