Begründung:
Inzwischen hat sich speziell am Gebäude 5803, welches zum Abriss vorgesehen ist und angeblich seit Sommer 2011 aus baurechtlichen Gründen nicht mehr genutzt werden darf, ein Streit zwischen den Nutzern und der Treuhänderin entwickelt, der Zweifel an den Abrissgründen, hier: lebensbedrohlicher Schimmelbefall, unverhältnismäßig teurer Sanierungsaufwand, aufkommen lässt. So wurde das Gebäude von einem unabhängigen Sachverständigen besichtigt und ein Abrissgrund nicht erkannt.
Um hier zwischen Politik und Anwohnerschaft nicht dem Verdacht einer „Abrissbirnen-Politik“ ausgesetzt zu sein, ist die GVG aufzufordern, jede weitere Niederlegung zu unterlassen und vielmehr auf eine Instandsetzung hinzuwirken, im Einzelfall eine wirklich notwendige Niederlegung der Anwohnerschaft bzw. deren Vertreter, z. B. dem FORUM Layenhof, glaubhaft darzulegen.
14. 05. 2012, 18:00 Uhr