Betreff
Gemeinsamer Änderungsantrag „Teilfortschreibung LEP IV“ zum Antrag 0705/2012 „Koordinierte Planung der Windparks in der Region“ der CDU-Stadtratsfraktion (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP)
Vorlage
0705/2012/1
Art
Antrag (Stadtrat)
Referenzvorlage

Begründung:

 

Der Mainzer Stadtrat begrüßt grundsätzlich den Plan der Landesregierung, die erneuerbaren Energien flächendeckend auszubauen. Der vorgelegte Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms  (LEP IV) stellt in seiner Intention eine Grundlage dar, um das Ziel einer Energiewende und einer komplett regenerativen und dezentralen Energieversorgung in Rheinland-Pfalz zu erreichen. Nur so kann das Land seinen Beitrag zum nachhaltigen Schutz des Klimas leisten. Zur Erreichung dieser Ziele bedarf es insbesondere der Erschließung der Potentiale von Wind und Sonne als Energiequelle.

Der räumlichen Planung und Koordinierung der Windenergienutzung kommt bei der Umsetzung der Energiewende eine besondere Bedeutung zu. Dabei sind im Planungsprozess neben technischen Gegebenheiten (Windhöffigkeit, Netzkapazitäten) vor allem Fragen des Landschafts- und Naturschutzes und die Interessen der Bewohner in der Nähe der Anlagen zu beachten.

Die für die Stadt Mainz zuständige Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat im Dezember 2011 nach einem umfangreichen und sorgfältigen Abstimmungsprozess einen Teilplan Windenergienutzung vorgelegt. Mit ihm wird das Ziel, mindestens 2% der Fläche als Vorranggebiet für Windenergienutzung auszuweisen erreicht. Die Planungsleistungen der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe sind eine wichtige Rahmenplanung für die Kommunen bei der Festlegung geeigneter Standorte für Windenergieanlagen. Eine planerische Bündelung der Windenergieanlagen verhindert eine Überfrachtung der Landschaft und minimiert den Flächenverbrauch.