Der Stadtvorstand / der Bau- und
Sanierungsausschuss empfehlen / der Stadtrat beschließt zum o. g.
Bebauungsplanentwurf
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den erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB,
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das Bauleitplanverfahren im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen,
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die Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im
Standardverfahren,
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gemäß § 13 Abs. 2
Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
zu verzichten,
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die Vorlage in Planstufe I,
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die Beteiligung der Behörden nach
§ 4 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren gem.
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB parallel zur Offenlage
durchzuführen.