Der Verfassungsgerichtshof des Landes hat am
14.02.12 entschieden, dass die Finanzzuweisungen des Landes angesichts stark
gestiegener Sozialausgaben schon seit längerem nicht mehr ausreichen, um den
Kommunen eine der Verfassung entsprechende angemessene Finanzausstattung zu
sichern. Es bestehe ein Ungleichgewicht zwischen Landkreisen und Städten wie
Mainz, die aufgrund der Bevölkerungsstruktur deutlich höhere Sozialausgaben
hätten als kleinere Gemeinden. Das Land Rheinland-Pfalz müsse den
Finanzausgleich deshalb zum 1. Januar 2014 neu regeln (Urteil vom 14.02.12 –
VGH N 3/11). Konkret besagt das Urteil, dass Bund und Land die Kosten für jene
Aufgaben übernehmen müssen, die sie als Gesetzgeber bisher an die Kommunen
übertragen haben.