Betreff
Auswirkungen aus dem Urteil des rheinland-pfälzischen VG zu den Finanzzuweisungen des Landes (PRO MAINZ)
Vorlage
0529/2012
Art
Anfrage (Stadtrat)

Der Verfassungsgerichtshof des Landes hat am 14.02.12 entschieden, dass die Finanzzuweisungen des Landes angesichts stark gestiegener Sozialausgaben schon seit längerem nicht mehr ausreichen, um den Kommunen eine der Verfassung entsprechende angemessene Finanzausstattung zu sichern. Es bestehe ein Ungleichgewicht zwischen Landkreisen und Städten wie Mainz, die aufgrund der Bevölkerungsstruktur deutlich höhere Sozialausgaben hätten als kleinere Gemeinden. Das Land Rheinland-Pfalz müsse den Finanzausgleich deshalb zum 1. Januar 2014 neu regeln (Urteil vom 14.02.12 – VGH N 3/11). Konkret besagt das Urteil, dass Bund und Land die Kosten für jene Aufgaben übernehmen müssen, die sie als Gesetzgeber bisher an die Kommunen übertragen haben.