Begründung:
Vergabeangelegenheiten
werden im Wirtschaftsausschuss und im Stadtrat grundsätzlich in
nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Grund hierfür ist die Festlegung in § 6
der Geschäftsordnung für den Stadtrat. Die Stadtratsfraktion ödp/Freie Wähler
hat erhebliche Bedenken gegen diese Regelung, da die Gemeineordnung (GO) als
Regel die öffentliche Sitzung vorschreibt. Hierzu heißt es in § 35 Abs. 1 GO: „Die Sitzungen des Gemeinderats sind
öffentlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder die Beratung
in nicht-öffentlicher Sitzung der Natur des Beratungsgegenstands nach erforderlich
ist. Die Geschäftsordnung kann allgemein bestimmen oder der Gemeinderat mit
Zweidrittelmehrheit im Einzelfall beschließen, dass auch andere Angelegenheiten
aus besonderen Gründen in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt werden.“
Eine solche Festlegung
ist zwar in der Geschäftsordnung wie oben dargelegt erfolgt. Der besondere
Grund, dies grundsätzlich für alle Vergaben festzuschreiben, erschließt sich
der Fraktion ödp/Freie Wähler jedoch nicht. So werden in anderen Bundesländern
– zum Beispiel Sachsen oder Baden-Württemberg – Vergaben grundsätzlich
öffentlich behandelt. Ausnahmen bestehen lediglich, falls über die Eignung
(Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit) eines Bieters beraten
wird.
Auf unsere
Nachfrage im Wirtschaftsdezernat hat der Beigeordnete Christopher Sitte uns
mitgeteilt, dass er aus Gründen des Bieterschutzes zu diesem Zeitpunkt für eine
Behandlung der Vorlagen im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen des
Wirtschaftsausschusses ist. Gleichzeitig unterstütze er unsere Forderung nach
Öffentlichkeit und Transparenz. Selbstverständlich seien Angelegenheiten der
Auftragsvergabe soweit es möglich ist, offen zu behandeln. Er halte die
nachträgliche Veröffentlichung über Ergebnisse der Vergabeverfahren sowie die
entsprechenden Auftragnehmer für einen transparenten Weg. So sei die Stadt
Mainz neuerdings gesetzlich verpflichtet, Vergaben für Bauleistungen und für
Liefer- und Dienstleistungen jeweils ab einer bestimmten Auftragshöhe unter
anderem auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Die Fraktion
ödp/Freie Wähler hält diese Verpflichtung für einen guten und wichtigen ersten
Schritt, der aus unserer Sicht bedenkenlos ausgeweitet werden kann, indem die
Stadt sich selbst verpflichtet die nachträgliche Veröffentlichung auf ihrer
Internetseite auf sämtliche Vergabeentscheidungen auszuweiten – ohne Rücksicht
auf die Höhe oder den Gegenstand der Aufträge. Wir erreichen damit ein deutlich
höheres Maß an Transparenz unter gleichzeitiger Wahrung des Bieterschutzes.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.