Betreff
Veröffentlichung sämtlicher Vergabeangelegenheiten (ödp/Freie Wähler)
Vorlage
0254/2012
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Vergabeangelegenheiten werden im Wirtschaftsausschuss und im Stadtrat grundsätzlich in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Grund hierfür ist die Festlegung in § 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat. Die Stadtratsfraktion ödp/Freie Wähler hat erhebliche Bedenken gegen diese Regelung, da die Gemeineordnung (GO) als Regel die öffentliche Sitzung vorschreibt. Hierzu heißt es in § 35 Abs. 1 GO: „Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder die Beratung in nicht-öffentlicher Sitzung der Natur des Beratungsgegenstands nach erforderlich ist. Die Geschäftsordnung kann allgemein bestimmen oder der Gemeinderat mit Zweidrittelmehrheit im Einzelfall beschließen, dass auch andere Angelegenheiten aus besonderen Gründen in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt werden.“

 

Eine solche Festlegung ist zwar in der Geschäftsordnung wie oben dargelegt erfolgt. Der besondere Grund, dies grundsätzlich für alle Vergaben festzuschreiben, erschließt sich der Fraktion ödp/Freie Wähler jedoch nicht. So werden in anderen Bundesländern – zum Beispiel Sachsen oder Baden-Württemberg – Vergaben grundsätzlich öffentlich behandelt. Ausnahmen bestehen lediglich, falls über die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit) eines Bieters beraten wird.

 

Auf unsere Nachfrage im Wirtschaftsdezernat hat der Beigeordnete Christopher Sitte uns mitgeteilt, dass er aus Gründen des Bieterschutzes zu diesem Zeitpunkt für eine Behandlung der Vorlagen im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen des Wirtschaftsausschusses ist. Gleichzeitig unterstütze er unsere Forderung nach Öffentlichkeit und Transparenz. Selbstverständlich seien Angelegenheiten der Auftragsvergabe soweit es möglich ist, offen zu behandeln. Er halte die nachträgliche Veröffentlichung über Ergebnisse der Vergabeverfahren sowie die entsprechenden Auftragnehmer für einen transparenten Weg. So sei die Stadt Mainz neuerdings gesetzlich verpflichtet, Vergaben für Bauleistungen und für Liefer- und Dienstleistungen jeweils ab einer bestimmten Auftragshöhe unter anderem auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

 

Die Fraktion ödp/Freie Wähler hält diese Verpflichtung für einen guten und wichtigen ersten Schritt, der aus unserer Sicht bedenkenlos ausgeweitet werden kann, indem die Stadt sich selbst verpflichtet die nachträgliche Veröffentlichung auf ihrer Internetseite auf sämtliche Vergabeentscheidungen auszuweiten – ohne Rücksicht auf die Höhe oder den Gegenstand der Aufträge. Wir erreichen damit ein deutlich höheres Maß an Transparenz unter gleichzeitiger Wahrung des Bieterschutzes.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.