In dem obigen Rundschreiben heißt es auf Seite 1 unten/Seite 2 oben
a) Allgemeine
Haushaltssperre
Generell dürfen nur noch
die unbedingt notwendigen Ausgaben geleistet werden, um bestehende
Einrichtungen zu erhalten, gesetzliche Aufgaben und rechtliche Verpflichtungen
zu erfüllen sowie eine ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung
aufrechtzuerhalten.
Alle Bereiche sind
gezwungen, ihre Tätigkeiten und
Maßnahmen einer strengen Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob ihre
Entscheidungen sachlich absolut notwendig und zeitlich unaufschiebbar sind.
Auf eine formelle Sperrung
von Ansätzen für Personlaufwendungen wird verzichtet. Allerdings wird erwartet,
dass alle planerisch nicht erfassten Mehrbelastungen, wie z.B.
Höhergruppierungen oder Besoldungseröhungen, innerhalb der Budgets kompensiert
werden. Damit dies sichergestellt werden kann, sind entsprechende Spielräume –
insbesondere bei der Wiederbesetzung freier Stellen – zu schaffen.