Betreff
Haushaltssperre 2012 - Rundschreiben 3/2012 vom 12.01.2012 (ödp/Freie Wähler)
Vorlage
0175/2012
Art
Anfrage (Stadtrat)

In dem obigen Rundschreiben heißt es auf Seite 1 unten/Seite 2 oben

 

a) Allgemeine Haushaltssperre

 

Generell dürfen nur noch die unbedingt notwendigen Ausgaben geleistet werden, um bestehende Einrichtungen zu erhalten, gesetzliche Aufgaben und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen sowie eine ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten.

Alle Bereiche sind gezwungen,  ihre Tätigkeiten und Maßnahmen einer strengen Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob ihre Entscheidungen sachlich absolut notwendig und zeitlich unaufschiebbar sind.

Auf eine formelle Sperrung von Ansätzen für Personlaufwendungen wird verzichtet. Allerdings wird erwartet, dass alle planerisch nicht erfassten Mehrbelastungen, wie z.B. Höhergruppierungen oder Besoldungseröhungen, innerhalb der Budgets kompensiert werden. Damit dies sichergestellt werden kann, sind entsprechende Spielräume – insbesondere bei der Wiederbesetzung freier Stellen – zu schaffen.