Betreff
Schüler aus AKK in weiterführende Mainzer Schulen (FDP)
Vorlage
0121/2012
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

In den ehemaligen Mainzer Vororten Amöneburg, Kostheim und Kastel gibt es kein Gymnasium, so dass die Schülerinnen und Schüler entweder nach Wiesbaden oder Mainz fahren müssen, um ein Gymnasium besuchen zu können. Mainzer Gymnasien nehmen Schülerinnen und Schüler aus AKK allerdings derzeit nur auf, wenn sie ihre Klassen nicht mit rheinland-pfälzischen Schülerinnen und Schülern vollbekommen. Das führt dazu, dass Schülerinnen und Schüler, insbesondere Geschwisterkinder, aus AKK jedes Jahr bangen müssen, ob sie tatsächlich die Zusage für einen von ihnen gewünschten Gymnasialplatz in Mainz  erhalten. Von Elterninitiativen und Kommunalpolitikern in AKK gibt es die Forderung, die Stadt Wiesbaden solle, wenn sie schon kein eigenes Gymnasium für AKK schaffen wolle, mit der Stadt Mainz einen Vertrag abschließen, der ein bestimmtes Kontingent für Schülerinnen und Schüler aus AKK an Mainzer Gymnasien festschreibt. Durch die Schaffung eines zusätzlichen Gymnasiums in der Oberstadt und der Einrichtung einer weiteren IGS in Hechtsheim im Jahre 2009 wären gewisse Kapazitäten an Mainzer Gymnasien dafür vorhanden. Selbstverständlich muss die Stadt Wiesbaden dann für jede Schülerin und jeden Schüler, die in Mainz auf ein Gymnasium gehen ein entsprechendes Entgelt an die Stadt Mainz als Schulträger entrichten. Mainz könnte durch eine solche Regelung mehrfach profitieren. Durch vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Wiesbaden könnte die Stadt Mainz Einnahmen durch den Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern aus AKK generieren. Darüber hinaus würde die Bindung der betroffenen Familien zur Stadt Mainz verstärkt. Diese würden sicherlich auch weitere Angebote bis hin zum Einkauf in Mainz wahrnehmen.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich!