Begründung:
In den ehemaligen Mainzer Vororten Amöneburg, Kostheim und
Kastel gibt es kein Gymnasium, so dass die Schülerinnen und Schüler entweder
nach Wiesbaden oder Mainz fahren müssen, um ein Gymnasium besuchen zu können.
Mainzer Gymnasien nehmen Schülerinnen und Schüler aus AKK allerdings derzeit
nur auf, wenn sie ihre Klassen nicht mit rheinland-pfälzischen Schülerinnen und
Schülern vollbekommen. Das führt dazu, dass Schülerinnen und Schüler,
insbesondere Geschwisterkinder, aus AKK jedes Jahr bangen müssen, ob sie
tatsächlich die Zusage für einen von ihnen gewünschten Gymnasialplatz in Mainz erhalten. Von Elterninitiativen und
Kommunalpolitikern in AKK gibt es die Forderung, die Stadt Wiesbaden solle,
wenn sie schon kein eigenes Gymnasium für AKK schaffen wolle, mit der Stadt
Mainz einen Vertrag abschließen, der ein bestimmtes Kontingent für Schülerinnen
und Schüler aus AKK an Mainzer Gymnasien festschreibt. Durch die Schaffung
eines zusätzlichen Gymnasiums in der Oberstadt und der Einrichtung einer
weiteren IGS in Hechtsheim im Jahre 2009 wären gewisse Kapazitäten an Mainzer
Gymnasien dafür vorhanden. Selbstverständlich muss die Stadt Wiesbaden dann für
jede Schülerin und jeden Schüler, die in Mainz auf ein Gymnasium gehen ein
entsprechendes Entgelt an die Stadt Mainz als Schulträger entrichten. Mainz
könnte durch eine solche Regelung mehrfach profitieren. Durch vertragliche
Vereinbarung mit der Stadt Wiesbaden könnte die Stadt Mainz Einnahmen durch den
Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern aus AKK generieren. Darüber hinaus
würde die Bindung der betroffenen Familien zur Stadt Mainz verstärkt. Diese
würden sicherlich auch weitere Angebote bis hin zum Einkauf in Mainz
wahrnehmen.
Weitere Begründung erfolgt
mündlich!