Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt /
der Stadtrat beschließt:
a)
die Jahresrechnungen 2008 der Stadt Mainz
sowie der Sonderhaushalte –Fonds und
Stiftungen- entsprechend den Ergebnissen im Rechenschaftsbericht zu
beschließen;
b)
dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister und
den Beigeordneten Entlastung zu
erteilen.
Voraussetzung für den Entlastungsbeschluss
des Stadtrates ist die Zustimmung zum TOP
„Nachbewilligung über- oder außerplanmäßiger
Ausgaben oder Ausgabeüberschreitungen der bereitgestellten
Budgets/Haushaltsjahr 2008“ je nach Betragsgrenze im Ausschuss für Finanzen und
Beteiligungen am 24.01.2012 bzw. im Stadtrat am 01.02.2012.
Die Berichterstattung erfolgt in der Sitzung
des Stadtrates durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn
Schönig.