Begründung:
Zu I.:
Im Zuge der Überplanung des
Gebietes des MLK–Parks wurde eine intensive Bürgerbeteiligung durchgeführt. Im
Ergebnis haben die Bürgerinnen und Bürger den Eindruck gewonnen, dass
vorgetragene Ideen und Anregungen ohne stichhaltige Begründung zurückgewiesen
worden sind. Unter diesem Gesichtspunkt ist der Eindruck entstanden, dass die
Planungswerkstatt Bürgerbeteiligung letztlich in weiten Teilen eine
Alibiveranstaltung geworden ist.
Angesichts
der Prämissen für die Bürgerbeteiligung und in Würdigung des herausragenden
Engagements der Bürgerinnen und Bürger für „ihren“ MLK–Park weit über Eigeninteressen hinaus,
insbesondere auch im Bereich eines sozial verträglichen Miteinanders, sind die
Anregungen sehr viel ernster zu nehmen und sollen nicht mit Allgemeinaussagen
wie „städtebauliche Zielsetzung“ abgewiesen werden.
Zu II.:
Im Martin-Luther-King-Park
sieht insbesondere die Planung für das Casinogelände eine hohe Verdichtung vor
bis zur in der Baunutzungsverordnung für
solche Gebiete ausgewiesenen maximalen Nutzungsintensität. Unter diesen
Umständen sind potentielle Konflíkte, die sich aus solch engen Nachbarschaften
ergeben, besonders aufmerksam und kritisch zu würdigen.
Insbesondere ist zu
verhindern, dass die Möglichkeit, auf relativ engem Raum über 100 Wohneinheiten
für eine spezielle Zielgruppe zu errichten, Konflikte innerhalb dieser Gruppe
und Konflikte zwischen dieser Gruppe und
den derzeitigen Anwohnern begünstigt.
Den
Neubürgern im Casinogelände muss auch durch die städtebauliche Ausformung des
Gebietes die Gewissheit gegeben werden, dass sie im MLK-Park nicht als Fremde
verstanden werden, sondern die gleiche Chance zur Teilhabe am Geschehen im Park
des Quartiers haben. Das fördert das Miteinander und erhöht die Chancen zur
sozialen Teilhabe.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.