Betreff
Änderungsantrag zur Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses am 14. Dezember 2011 - TOP 2 Bauleitplanverfahren "MLK-Park (H 92)" - Vorlage: 2025/2011 (CDU)
Vorlage
2207/2011
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Zu I.:

 

Im Zuge der Überplanung des Gebietes des MLK–Parks wurde eine intensive Bürgerbeteiligung durchgeführt. Im Ergebnis haben die Bürgerinnen und Bürger den Eindruck gewonnen, dass vorgetragene Ideen und Anregungen ohne stichhaltige Begründung zurückgewiesen worden sind. Unter diesem Gesichtspunkt ist der Eindruck entstanden, dass die Planungswerkstatt Bürgerbeteiligung letztlich in weiten Teilen eine Alibiveranstaltung geworden ist.

 

Angesichts der Prämissen für die Bürgerbeteiligung und in Würdigung des herausragenden Engagements der Bürgerinnen und Bürger für „ihren“ MLK–Park  weit über Eigeninteressen hinaus, insbesondere auch im Bereich eines sozial verträglichen Miteinanders, sind die Anregungen sehr viel ernster zu nehmen und sollen nicht mit Allgemeinaussagen wie „städtebauliche Zielsetzung“ abgewiesen werden.

 

 

Zu II.:

 

Im Martin-Luther-King-Park sieht insbesondere die Planung für das Casinogelände eine hohe Verdichtung vor bis zur in der  Baunutzungsverordnung für solche Gebiete ausgewiesenen maximalen Nutzungsintensität. Unter diesen Umständen sind potentielle Konflíkte, die sich aus solch engen Nachbarschaften ergeben, besonders aufmerksam und kritisch zu würdigen.

 

Insbesondere ist zu verhindern, dass die Möglichkeit, auf relativ engem Raum über 100 Wohneinheiten für eine spezielle Zielgruppe zu errichten, Konflikte innerhalb dieser Gruppe und  Konflikte zwischen dieser Gruppe und den derzeitigen Anwohnern begünstigt.

 

Den Neubürgern im Casinogelände muss auch durch die städtebauliche Ausformung des Gebietes die Gewissheit gegeben werden, dass sie im MLK-Park nicht als Fremde verstanden werden, sondern die gleiche Chance zur Teilhabe am Geschehen im Park des Quartiers haben. Das fördert das Miteinander und erhöht die Chancen zur sozialen Teilhabe.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.