Begründung:
Wie vielfach von Betroffenen mitgeteilt
wurde, sind die fußläufigen Zugangswege zum derzeitigen Standort des
Jobcenters, dem Rodelberg, generell unzumutbar und gefährlich. Dies gilt
insbesondere für körperlich Benachteiligte beziehungsweise in ihrer Mobilität
eingeschränkte Menschen, aber auch für nicht mobilitätseingeschränkte Menschen,
zum Beispiel beim Mitführen eines Kinderwagens. Besonders gefährlich ist der
Weg bei widrigen Witterungsverhältnissen.
Um den Betroffenen den an sich schon
schweren Zugang zu einer öffentlichen sozialen Einrichtung barrierefrei zu
ermöglichen, ist eine Verlegung der Räumlichkeiten der ARGE in die Innenstadt
zwingend erforderlich.
Bis zum Zeitpunkt der Umsetzung dieser
Maßnahme muss kurzfristig eine Sonderlinie des ÖPNV während der Geschäftszeiten
eingerichtet werden, welche die Betroffenen ab Hauptbahnhof direkt bis zum
derzeitigen Standort des Jobcenters auf dem Rodelberg bringt. Entsprechende
Gespräche mit der MVG sind umgehend einzuleiten.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.