Betreff
Stadtwerke Mainz AG in einen Eigenbetrieb umwandeln (DIE LINKE.)
Vorlage
2183/2011
Aktenzeichen
1113
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Die Stadtwerke Mainz AG leistet für die Menschen der Region einen wesentlichen Beitrag zur Daseinsvorsorge auf dem Energieversorgungssektor. In ihrer gegenwärtigen Rechtsform als Aktiengesellschaft unterliegt sie jedoch nur zu 20 % der städtischen Kontrolle, nämlich durch 12 Aufsichtsratsmitglieder des Mainzer Stadtrates, die in dieser Eigenschaft Vergütungen von der zu kontrollierenden Firma erhalten. Darüber hinaus hat das der Stadt übergeordnete Kontrollgremium wegen dieser Rechtsform des Unternehmens, namentlich die ADD, keinen Einfluss auf die operativen Geschäfte der Aktiengesellschaft. So ist es auch möglich, dass die AG selbstständig über die Verwendung der Gewinne entscheiden kann, ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Belange der Stadt nehmen zu müssen.

 

Mit dem hier vorliegenden Beschluss, einer Umwandlung und Rückführung der AG in einen kommunalen Energieversorgungsbetrieb, werden die regelmäßigen Gewinne der Stadtwerke AG sowohl unter die Kontrolle der ADD als auch unter die originäre Verwaltung des Stadtrates gestellt. Gleichzeitig erübrigen sich sämtliche anderen sozial unverträglichen Einsparvorschläge, die nun im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds eingebracht wurden. Vielmehr steht der Kommune sogar ein Überschuss zur Verfügung, mit dem zwingend notwendige Maßnahmen vorgenommen, aber auch Rücklagen geschaffen werden können.

 

Im Übrigen mahnt die ADD seit geraumer Zeit regelmäßig in ihren Haushaltsprüfungsberichten die Einbeziehung der städtischen Beteiligungen zur Entschuldung der Kommune an. Das hier vorliegende Firmenkonstrukt lässt der ADD jedoch nur die Möglichkeit der Anmahnung offen, ohne wirklich Einfluss nehmen zu können. Diesen Einfluss übt sie über die anderen „Stellschrauben“ wie Grundsteuer B usw. aus, was wiederum zu einem nicht verträglichen Ungleichgewicht der Lasten führt. Die Bezieher der Energie finanzieren die Gewinne und zahlen letztlich mehr Miete, damit sich „ihr“ Energieversorgungsunternehmen großspurige Investitionen leisten kann.

 

Davon unberührt bleibt unser übergeordneter Haushaltsansatz, alle Kommunen und Länder dahingehend zu mobilisieren, die Bundesregierung aufzufordern entsprechend dem Bankenhilfspaket die Entschuldung der Kommunen und der Länder kurzfristig zu bewerkstelligen und damit gleichzeitig von der Zinslast zu befreien.

 

 

Dieter Hofem

04.12.2011/16:15 h