Betreff
Einführung eines "Budgets für Arbeit" in städtischen Kindertagesstätten
Vorlage
2005/2011
Aktenzeichen
51 03 02 00
Art
Beschlussvorlage
Die Übernahme von behinderten Menschen als
Helferinnen und Helfern in städtischen Kindertagesstätten nach Ableistung eines
erfolgreichen Betriebspraktikums im Rahmen des „Budgets für Arbeit“ wird ab
01.01.2012 ermöglicht. Die Finanzierung des verbleibenden 30 %igen
Arbeitgeberanteils des Bruttoentgelts erfolgt im Rahmen des Personalbudgets der
Kindertagesstätten.