Betreff
Mögliche Installierung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude von Möbel Martin
Vorlage
1676/2011
Art
Anfrage (Stadtrat)

Wie wir erfahren haben, ist laut Bebauungsplan auf dem Dach des zukünftigen Gebäudes von Möbel Martin eine Dachbegrünung vorgesehen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Stadt Mainz den Ausbau von regenerativen Energien vorantreiben will und die vermehrte Nutzung von Solarenergie dazu einen relevanten Beitrag leisten soll, könnte die Installierung einer Photovoltaikanlage auf der Fläche des Daches von Möbel Martin dazu beitragen, den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung voranzutreiben.

 

Konkret ist im Bebauungsplanes festgesetzt:

 „Für Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis 20° Dachneigung auf einer zusammenhängenden Fläche von 20 qm und mehr sind extensiv mit einer Substratstärke von mind. 10 cm zu begrünen. Dies gilt auch für Dachflächen die für die Errichtung von solarthermetischen Anlagen und Photovoltaikanlagen vorgesehen sind. Nutzbare Dachterrassen, verglaste Dachteile, Vordächer, Revisionswege sowie technische Dachein- und –aufbauten (z.B. Lüftungs- oder Klimaanlagen) sind von dieser Verpflichtung ausgenommen“.

 

Dies bedeutet, dass Solaranlagen grundsätzlich zulässig sind, die Dachbegrünung aber vorgeschrieben wird.