Betreff
Sachstandsbericht zur Resolution "Lärmschutz Nördliche Neustadt" der CDU
Vorlage
1636/2011
Aktenzeichen
17 00 66 Neu
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsbeirat Mainz-Neustadt nimmt den Sachstand zur Resolution zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

 

Für das Überwerfungsbauwerk für das Gleis Wiesbaden- Mainz Von Bahn-km 1,0+130 bis Bahn-km 2,2  liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 09.06.1997 des Eisenbahnbundesamtes vor. In diesem Planfeststellungsbeschluss wurden durch die Planfeststellungsbehörde keine Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt. Das schalltechnische Gutachten der Planfeststellung kommt zu dem Ergebnis, das in dem Einwirkungsbereich, in dem Wohngebäude von der Baumaßnahme betroffen sind, der Immissionsanteil des geänderten Streckenabschnittes zukünftig niedriger sein wird als in der Bestandssituation. Daher besteht kein Rechtanspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen.

Aufgrund der Entscheidung der Verwaltungsspitze wurden gegen die Planfeststellung seinerzeit keine Rechtmittel eingelegt. Dies aus dem Grunde, da in dem Falle des Baus des Mainzer Tunnels bei vergleichbarer Sach- und Rechtlage seinerzeit die Stadt im Klageverfahren unterlegen ist. Weitere Rechtsmittel stehen der Stadt Mainz in Bezug auf das Überwerfungsbauwerk nicht zur Verfügung.

Mit Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ist rechtlich die Frage nach der Durch-führung von Lärmschutzmaßnahmen abschließend geklärt.

 

Aufgrund der zukünftigen Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene wird es voraussichtlich zu einer Erhöhung des Güterzugverkehres auf den Schienenwegen durch Mainz kommen. Hierdurch ist eine Erhöhung des Schienenverkehrslärms zu erwarten. In der Sitzung des Ortsbeirates Neustadt hat der Vertreter der Bahn, Herr Wagner, eine Erhöhung des Güterzugverkehres von ca. 50 % angegeben. Eine Zunahme des Verkehrs von 50 % entspricht einer Erhöhung des Beurteilungspegels um 1,8 dB(A). Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Absenkung des Schienenverkehrslärms durch den Güterverkehr geboten ist.

Die Verwaltung hat sich mit Schreiben vom August bereits an das Bundesverkehrsministerium, das Bundesumweltministerium sowie das Umweltministerium in Rheinland – Pfalz gewendet. Darin bringt die Verwaltung ihre Besorgnis um eine Zunahme des Schienenverkehrslärms in Mainz zum Ausdruck und vertritt die Auffassung des Erfordernisses eines nachhaltigen Lärmschutzes an der Quelle, verbunden mit der Bitte, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die zu einer nachhaltigen Lärmminderung an den Schienenwegen, und insbesondere an den hoch belasteten Schienenwegen in Mainz führen.

Die Verwaltung bittet in Ihren Schreiben um ausführliche Informationen zur Entwicklung des Güterverkehrs in Mainz, der Möglichkeiten des Lärmschutzes und den Stand der Umsetzung.

Sobald der Verwaltung Antworten von den o. g. Ministerien vorliegen wird die Verwaltung den Ortsbeirat hierüber informieren.