Beschlussvorschlag:
Der Ortsbeirat Mainz-Neustadt nimmt den
Sachstand zur Resolution zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Für das Überwerfungsbauwerk für das Gleis
Wiesbaden- Mainz Von Bahn-km 1,0+130 bis Bahn-km 2,2 liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom
09.06.1997 des Eisenbahnbundesamtes vor. In diesem Planfeststellungsbeschluss
wurden durch die Planfeststellungsbehörde keine Lärmschutzmaßnahmen
festgesetzt. Das schalltechnische Gutachten der Planfeststellung kommt zu dem
Ergebnis, das in dem Einwirkungsbereich, in dem Wohngebäude von der Baumaßnahme
betroffen sind, der Immissionsanteil des geänderten Streckenabschnittes zukünftig
niedriger sein wird als in der Bestandssituation. Daher besteht kein
Rechtanspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen.
Aufgrund der Entscheidung der
Verwaltungsspitze wurden gegen die Planfeststellung seinerzeit keine
Rechtmittel eingelegt. Dies aus dem Grunde, da in dem Falle des Baus des
Mainzer Tunnels bei vergleichbarer Sach- und Rechtlage seinerzeit die Stadt im
Klageverfahren unterlegen ist. Weitere Rechtsmittel stehen der Stadt Mainz in
Bezug auf das Überwerfungsbauwerk nicht zur Verfügung.
Mit Abschluss des
Planfeststellungsverfahrens ist rechtlich die Frage nach der Durch-führung von
Lärmschutzmaßnahmen abschließend geklärt.
Aufgrund der zukünftigen Verlagerung von
Güterverkehr auf die Schiene wird es voraussichtlich zu einer Erhöhung des
Güterzugverkehres auf den Schienenwegen durch Mainz kommen. Hierdurch ist eine
Erhöhung des Schienenverkehrslärms zu erwarten. In der Sitzung des Ortsbeirates
Neustadt hat der Vertreter der Bahn, Herr Wagner, eine Erhöhung des
Güterzugverkehres von ca. 50 % angegeben. Eine Zunahme des Verkehrs von 50 %
entspricht einer Erhöhung des Beurteilungspegels um 1,8 dB(A). Die Verwaltung
vertritt die Auffassung, dass eine Absenkung des Schienenverkehrslärms durch
den Güterverkehr geboten ist.
Die Verwaltung hat sich mit Schreiben vom
August bereits an das Bundesverkehrsministerium, das Bundesumweltministerium
sowie das Umweltministerium in Rheinland – Pfalz gewendet. Darin bringt die
Verwaltung ihre Besorgnis um eine Zunahme des Schienenverkehrslärms in Mainz
zum Ausdruck und vertritt die Auffassung des Erfordernisses eines nachhaltigen
Lärmschutzes an der Quelle, verbunden mit der Bitte, alle Möglichkeiten
auszuschöpfen, die zu einer nachhaltigen Lärmminderung an den Schienenwegen,
und insbesondere an den hoch belasteten Schienenwegen in Mainz führen.
Die Verwaltung bittet in Ihren Schreiben um
ausführliche Informationen zur Entwicklung des Güterverkehrs in Mainz, der
Möglichkeiten des Lärmschutzes und den Stand der Umsetzung.
Sobald der Verwaltung Antworten von den o.
g. Ministerien vorliegen wird die Verwaltung den Ortsbeirat hierüber
informieren.